Deshalb möchten wir Ihnen noch einmal kurz mitteilen, was bei uns in Brandenburg in Zeiten von Corona möglich ist und was Sie bei Ihrem Urlaub in der Brandenburgischen Seenplatte beachten müssen. Gemäß  der mit 15.06.2020 in Kraft getretenen neuen "Umgangsverordnung" gelten weiterhin die bekannten Abstands- (1,5 Meter) und Hygieneregeln. Deren Einhaltung vorausgesetzt, sind fast alle sozialen und gesellschaftlichen Aktivitäten wieder erlaubt. So können Übernachtungs- und Gastronomieangebote wieder ohne zeitliche Einschränkungen für ihre Gäste öffnen. Nur die Personendaten müssen auch in Gaststätten erfasst werden. Geschlossen bleiben weiterhin Betriebe wie Clubs und Diskotheken, aber auch Dampfsaunen, Dampfbäder und ähnliche Angebote. Veranstaltungen im Sinne der Umgangsverordnung bis zu 1.000 Teilnehmenden sind in Brandenburg grundsätzlich wieder erlaubt - auch indoor. Bitte stellen Sie sich in diesem Fall aber darauf ein, dass Ihre Kontaktdaten seitens des Veranstalters erfasst werden müssen (wie in der Gastronomie).

Darüber hinaus gilt: Im Land Brandenburg müssen alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels, in Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseur- und Fußpflegebetriebe, Kosmetik- und Nagelstudios oder anderen Dienstleistungseinrichtungen, bei denen ein physischer Kundenkontakt stattfindet, bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs (insbesondere ÖPNV, Taxen, Schülerbeförderung) sowie bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren touristischen Angeboten (ab 27.06.2020 nur im geschlossenen Bereich des Fahrzeugs bzw. Schiffs) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Wir freuen un auf Sie! (Foto: 1000seen.de/Drühl)

Auf dem Bild ist ein sonnendurchfluteter Waldweg zu sehen.